Arbeitslosengeld I 

I. Was ist das? Wer erhält ALG I? 
II. Wie viel Arbeitslosengeld wird gezahlt?
III. Was hat es mit Sperrzeiten auf sich?

I. Was ist das? Wer erhält ALG I?

Arbeitslosengeld I ist eine Lohnersatzleistung der Agentur für Arbeit, welche der Träger der Arbeitslosenversicherung (siehe auch: Sozialversicherung) ist. Arbeitslosengeld I -abgekürzt: ALG I- erhält jeder1 , der arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit muss der Antragsteller innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben.

Wer die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I nicht erfüllt, kann einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) stellen.

II. Wie viel Arbeitslosengeld wird gezahlt?

Das Arbeitslosengeld wird monatlich ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Zahlung bemisst sich nach dem durchschnittlichen Gehalt des bisherigen Arbeitsentgelts unter Berücksichtigung der Steuerklasse sowie dem Vorhandensein von Kindern. So erhöht sich der Basis-Leistungssatz von 60 % (des Arbeitsentgelts) auf 67 %, wenn der Empfänger eines oder mehrere Kinder hat.

Die Dauer der Auszahlung hingegen hängt von der Dauer der versicherungspflichtigen Arbeit innerhalb der letzten 5 Jahre sowie dem Lebensalter ab.

Beispiel(1): Herbert (55) hat in den letzten 5 Jahren durchgehend gearbeitet und einen Brutto-Monatslohn von 2300 € erhalten. Er befindet sich in der Steuerklasse 1 und hat keine Kinder. Auf Antrag erhält Herbert für die Dauer von 18 Monaten (1,5 Jahre) ein monatliches Arbeitslosengeld in Höhe von 895,50 €.

Beispiel(2): Mareike (32) war in den letzten 5 Jahren insgesamt 12 Monate mit einem durchschnittlichen Monatslohn von 2300 € versicherungspflichtig beschäftigt. Sie befindet sich in der Steuerklasse 3 und hat zwei Kinder. Auf Antrag erhält Mareike für die Dauer von 6 Monaten ein monatliches Arbeitslosengeld in Höhe von 1142,70 €.

Die Auszahlung erfolgt frühestens ab der Arbeitslos-Meldung und endet in jedem Fall mit Erreichen des Regelrentenalters. Außerdem sollten Sperrzeiten vermieden werden!

III. Was hat es mit Sperrzeiten auf sich?

Sollte eine Sperrzeit verhängt werden, so wird für die Dauer der Sperrzeit kein ALG gezahlt und es vermindert sich die Gesamtdauer der Auszahlung.

Eine Sperrzeit wird unter anderem dann angeordnet, wenn

- die eigene Arbeitslosigkeit nicht früh genug gemeldet wird (bis spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme darüber, dass das Arbeitsverhältnis endet).

- das bisherige Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund aufgelöst wird.

- das bisherige Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigem Verhalten gekündigt wird und es für das Verhalten keinen wichtigen Grund gab.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.


Hinweis

Sperrzeiten vermeiden!

Wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht, geraten Sperrzeiten oft aus dem Blickfeld. Insbesondere beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages werden Sperrzeiten schnell zum ungewünschten Nebenprodukt. Darum beraten die Experten der Kanzlei für Arbeitsrecht Sie stets auch mit Blick auf die Vermeidung von Sperrzeiten.

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