I. Was ist das?
II. Gleichverteilungsmodell und Blockmodell
III. Vergütung während der ATZ
IV. Entstehung der Altersteilzeit (Gesetz oder Vertrag?)
Mit dem System der Altersteilzeit können Arbeitnehmer1 ab dem 55. Lebensjahr ihre Arbeitszeit verkürzen, um somit einen gleitenden Übergang in den Ruhestand herbeizuführen. Ursprünglich war vorgesehen, dass Arbeitnehmer dadurch während der letzten Jahre ihrer Arbeitszeit z.B. anstatt 40 Stunden nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten; die Arbeitszeit sollte also halbiert werden. Das entsprechend niedrigere Gehalt wurde dann vom Staat bezuschusst, sodass der Arbeitnehmer bei 50 %iger Arbeitszeit etwa 70 % des bisherigen Lohns erhielt. Auch wenn der Grundgedanke erhalten geblieben ist, hat sich einiges in der Umsetzung geändert.
Bei der Art und Weise der Arbeitszeitverkürzung gibt es zwei Modelle:
Das Gleichverteilungsmodell: Hierbei wird die Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit (mindestens 3 Jahre) halbiert, so wie oben beschrieben. Der Arbeitnehmer arbeitet also z.B. 3 Jahre lang anstatt 40 nur 20 Stunden pro Woche.
Das Blockmodell: Bei diesem Modell halbiert der Arbeitnehmer ebenfalls seine Wochenstunden, allerdings nur im Durchschnitt. Während der ersten Hälfte, der sog. Arbeitsphase, beträgt die Arbeitszeit nämlich 100% und in der zweiten Hälfte, der sog. Freistellungsphase, 0%. Das bedeutet, der Arbeitnehmer erbringt zunächst seine volle Stundenanzahl, um danach gar nicht mehr zu arbeiten. In der Arbeitsphase wird also quasi für die Freistellungsphase „vorgearbeitet“. Das Blockmodell ist bei Arbeitnehmern heutzutage die beliebtere Form der Altersteilzeit.
In der Altersteilzeit beträgt die Arbeitszeit 50 % und dafür bekommt der Arbeitnehmer auch nur 50 % seines Lohnes. Bis Ende des Jahres 2009 wurde die Entgelthöhe noch durch den Staat bezuschusst (sog. Aufstockungsbetrag). Seit 2010 wurde die Förderung jedoch eingestellt. Arbeitnehmer in Altersteilzeit profitieren aber von Steuererleichterungen. Zudem sehen auch Tarifverträge nicht selten eine Erhöhung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber vor.
Damit Arbeitnehmer in den Genuss von Altersteilzeit kommen können, müssen sie mit ihrem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag schließen. Die Rahmenbedingungen für Altersteilzeitverträge sind derweil im Altersteilzeitgesetz geregelt. Einen Anspruch auf den Abschluss eines ATZ-Vertrages hat der Arbeitnehmer übrigens nur, wenn der Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zum Abschluss verpflichtet wird.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
Altersteilzeitvertrag - Richtig informieren
Bereits bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages obliegen dem Arbeitgeber Informationspflichten, deren Verletzung folgenreiche Schadensersatzprozesse nach sich ziehen können. In unserer Kanzlei für Arbeitsrecht klären wir Sie daher gerne zu allen relevanten Rechten und Pflichten, ab Beginn der Vertragsgespräche, auf und beraten Sie zur richtigen Vorgehensweise.
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Beschluss vom - Az: 1 ABR 39/12
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