Arbeitslosenversicherung

I. Was ist das?
II. Wer ist versichert? Wie hoch ist der Beitrag?

I. Was ist das?

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der deutschen Sozialversicherung. Ihr vorrangiges Ziel liegt in der finanziellen und sozialen Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Bundesagentur für Arbeit, als der Träger der Arbeitslosenversicherung, leistet zu diesem Zweck Berufsberatungen, Arbeitsvermittlung, Unterstützung zur Weiterbildung, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld.

II. Wer ist versichert? Wie hoch ist der Beitrag?

Um die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss man Versicherter1 sein. Wie bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gibt es Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte. Die Einen sind also zwangsweise versichert, die Anderen können sich versichern, wenn sie es möchten. Pflichtversichert sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer sowie Auszubildende. Freiwillig versichern können sich z.B. Selbständige.

Ein Großteil der Leistungen wird durch die Versicherungsbeiträge finanziert. Wer versichert ist, muss also Beiträge zahlen. Diese Beiträge orientieren sich am Einkommen des Arbeitnehmers. Den Beitrag haben der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen. Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 wurde der Beitragssatz per Verordnung befristet auf 2,4 Prozent festgelegt. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Beitragssatz 2,6% des Bruttoentgelts. 

Damit die Beitragslast nicht unangemessen hoch wird, besteht - wie auch bei den anderen Sozialversicherungszweigen - eine Beitragsbemessungsgrenze. Erreicht das Einkommen des Versicherten die für ihn geltende Grenze, wird das höher liegende Einkommen zur Beitragsbestimmung nicht mehr berücksichtigt. Für das Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern bei 89.400 € pro Jahr (7.450 € pro Monat) und in den alten Bundesländern bei 90.600 € pro Jahr (7.550 € pro Monat).


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

Hinweis

Lange oder häufige Fehlzeiten als Problem

Eine wiederholte oder langanhaltende Krankheit kann das Arbeitsverhältnis belasten. Die Frage der Lohnfortzahlung steht im Raum - und nicht selten der Bestand des Arbeitsverhältnisses. Von den Experten der Kanzlei für Arbeitsrecht erfahren Sie, wie es um Ihre Vergütungs- sowie Sozialansprüche steht und wie das Arbeitsverhältnis ggf. sinnvoll angepasst werden kann.

Kontaktieren Sie uns unter: .

"Kein Zeitdruck bei den Gesprächen. Sehr freundliche, beruhigende und kompetente Beratung."  Das sagen Mandanten über uns: www.anwalt.de/bewertungen/labisch

Aktuellste Urteile zu diesem Thema



Sie kennen die Kanzlei Labisch aus folgenden Medien:

Logo SWR1
Logo SWR4
Logo RPR1
Logo Wiesbadener Kurier
Logo Geißener Anzeiger
Logo Wormser Zeitung
Logo Wiesbadener Tagblatt
Logo Main Spitze
Logo Frankfurter Rundschau
Logo Handelsblatt
Logo Allgemeine Zeitung
Logo Darmstädter Echo
Logo Focus
Logo NTV
Logo ZDF WISO
Lexikon schließen
Schließen