Diskriminierung (Geschlecht)

I. Was zählt als Diskriminierung?
II. Welche Konsequenzen hat ein Verstoß?

I. Was zählt als Diskriminierung?

Eine Diskriminierung wegen des Geschlechts liegt vor, wenn ein ArbeitnehmerAuszubildender/Stellenbewerber1 aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wird. Das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) normierte Benachteiligungsverbot erstreckt sich hierbei sowohl auf unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligung.

Beispiel (unmittelbare Benachteiligung):Arbeitgeber A ist auf der Suche nach einem neuen Kurierfahrer. Als sich die Bewerberin B bewirbt, wird sie abgelehnt. Der A ist nämlich der Auffassung, Frauen seien für diese Tätigkeit generell nicht geeignet.

Beispiel (mittelbare Benachteiligung): Innerhalb eines Betriebes erhalten die Teilzeitkräfte einen niedrigeren Stundenlohn als die Vollzeitkräfte. 90 % der Teilzeitkräfte sind weiblich.

Die Ungleichbehandlung ist allerdings gerechtfertigt, wenn ihr legitime Ziele zugrunde liegen. Das ist z.B. der Fall, wenn ein bestimmtes Geschlecht notwendige Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit ist.

Beispiel: Ein Mädcheninternat ist dazu berechtigt, ausschließlich weibliche Erzieherinnen zur nächtlichen Beaufsichtigung der Mädchen einzustellen.

II. Welche Konsequenzen hat ein Verstoß?

Betroffene Arbeitnehmer können sich bei der im Betrieb zuständigen Stelle (z.B. bei der/dem Gleichstellungsbeauftragten) beschweren und Stellungnahme verlangen. Obendrein hat der/die Betroffene ein Recht auf Schadenersatz und Entschädigung.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

Hinweis

Diskriminierungen sind unrecht. Wehren Sie sich

Egal welche Form der Diskriminierung - ob wegen des Alters, Geschlechtes, der ethnischen Herkunft, Religion oder sexuellen Identität oder wegen einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung: Diskriminierungen sind eine Rechtsverletzung. Setzen Sie sich deshalb für Ihr Recht ein - gemeinsam mit Ihren Experten der Kanzlei für Arbeitsrecht.

Wie Sie sich gegen Diskriminierungen wehren erfahren Sie unter: .

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