Aufstocker

I. Wer ist damit gemeint?
II. Welche Leistungen erhalten Aufstocker?

I. Wer ist damit gemeint?

Als Aufstocker bzw. Ergänzer werden Erwerbstätige bezeichnet, die zusätzlich zu ihrem Einkommen Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II; umgangssprachlich: Hartz IV) erhalten. Arbeitslosengeld II wird auch als Grundsicherung bezeichnet, womit gemeint ist, dass dem Leistungsempfänger1 das soziokulturelle Existenzminimum ermöglicht wird.

Aufstocker sind häufig Vollzeitbeschäftigte oder nahezu Vollzeitbeschäftigte, deren Einkommen dennoch nicht ausreicht, um auf dem Existenzminimum zu leben.

II. Welche Leistungen erhalten Aufstocker?

Die Leistungshöhe orientiert sich an der Bedürftigkeit des Empfängers. Es wird davon ausgegangen, dass eine erwachsene alleinstehende Person einen Regelbedarf von 374 € pro Monat hat. Hinzu kommen Unterkunft, Heizung und evtl. Mehrbedarf (gilt für Schwangere, Behinderte und Alleinerziehende). Reicht das erwirtschaftete Einkommen für alles zusammen nicht aus, so erhält die betreffende Person ALG II in Höhe des fehlenden Betrages. Angerechnet wird allerdings nicht das gesamte Einkommen. Nach Abzug des Freibetrages in Höhe von 100€ vom Nettoeinkommen (!) werden schließlich nur 80 % dieses verbleibenden Betrages angerechnet.

Beispiel: Arbeitnehmer Adam verdient 400 € netto im Monat. Abzüglich des Freibetrages von 100€ verbleiben 300 €. Hiervon werden 20 % (60 €) abgezogen. Es verbleiben 240 €. Bei der Berechnung des ALG II wird davon ausgegangen, dass Adam 240 € pro Monat zur Verfügung stehen. Adam erhält 134 € (=374 € - 240 €) zur Deckung des Regelbedarfs und zusätzlich die Kosten für Unterkunft, Heizung und Mehrbedarf.

Aufstocker erhalten übrigens überwiegend die gleichen Leistungen der Arbeitsförderung wie andere ALG II- Empfänger (Arbeitsvermittlung, Beratung, etc.).


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

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