I. Was versteht man darunter?
II. Was sind die rechtlichen Folgen?
Von einer Fortsetzungserkrankung spricht man, wenn eine Person dieselbe Krankheit zu späterem Zeitpunkt erneut erleidet (z.B. Allergie oder Rückfall bei Grippe).
Grundsätzlich gilt: Ist ein Arbeitnehmer1 krankheitsbedingt arbeitsunfähig, so wird er von der Arbeit freigestellt und erhält für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sein übliches Gehalt, längstens jedoch für 6 Wochen (siehe: "Entgeltfortzahlung").
Die Besonderheit der Fortsetzungserkrankung: Erkrankt der Arbeitnehmer danach erneut an dieser Krankheit, so werden alle Fehlzeiten aufgrund dieser Erkrankung zusammengerechnet und Entgelt nur für die ersten 6 Wochen gezahlt.
Gut zu wissen: Eine Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankungen können den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
Häufige oder lange Krankheit? Richtig reagieren
Gerade die Kündigung aufgrund von Krankheit ist rechtlich problematisch und kann aus zahlreichen Gründen unwirksam sein. Auch muss das Entgelt in bestimmten Fällen länger als 6 Wochen gezahlt werden. Die Experten der Kanzlei für Arbeitsrecht beraten Sie gerne ausführlich zu diesen Themen.
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