Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitarbeit)

I. Was versteht man darunter?
II. Diskriminierungsverbot
III. Weiterentwicklung des Teilzeitrechts: Die Brückenteilzeit

I. Was versteht man darunter?

Ein Arbeitnehmer1 befindet sich in einer Teilzeitbeschäftigung, wenn seine Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Vergleichbar ist ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer des Betriebes mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Ansonsten ist auf den „üblichen“ Arbeitnehmer im selben Wirtschaftszweig abzustellen. In anderen Worten muss in einem abgestuften Verfahren festgestellt werden, ob es eine betriebsübliche Arbeitszeit für bestimmte Arbeitnehmer gibt und wenn nicht, welche Arbeitszeit üblicherweise in der Branche gilt.

II. Diskriminierungsverbot

Der wichtigste Grundsatz der Teilzeitarbeit lautet: Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.

Bei einer Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitkräften macht also die sachliche Rechtfertigung den Unterschied. Eine ungerechtfertigte Benachteiligung liegt z.B. vor, wenn Teilzeitarbeitnehmer schlechter bezahlt werden (niedrigerer Stundenlohn) oder kein Weihnachtsgeld erhalten. Das gleiche gilt in Fällen, in denen Teilzeitbeschäftigten der Zugang zu Begünstigungen erschwert oder gar nicht gewehrt wird (z.B. die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung). Zulässig ist die Ungleichbehandlung beispielsweise bei der Zahlung von Abfindungen aus einem Sozialplan, wenn sich die Höhe nach der geleisteten Arbeitszeit bemisst. Auch kann z.B. das Weihnachtsgeld anteilig gekürzt werden.

Zu beachten ist außerdem, dass eine Benachteiligung von Teilzeitkräften gleichzeitig eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts sein kann. Dies ist der Fall, wenn die Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten eines Geschlechts ist (z.B. sind Reinigungskräfte ganz überwiegend weibliche Angestellte). Der Arbeitgeber verstößt hierbei gleich gegen mehrere Vorschriften.

Gut zu wissen: Liegt der Verdacht einer Diskriminierung vor, hat der Arbeitgeber vor Gericht zu beweisen, dass die Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist.

III. Weiterentwicklung des Teilzeitrechts: Die Brückenteilzeit

Durch das Inkrafttreten der Brückenteilzeit zum 1. Januar 2019 kann der Arbeitnehmer verlangen, dass seine Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren reduziert wird und anschließend zu seiner vorherigen Arbeitszeit zurückkehrt. Allerdings herrscht künftig die Beweislastumkehr, das heißt, der Arbeitgeber muss darlegen können, dass es sich hierbei nicht um einen adäquaten freien Arbeitsplatz handelt und der Arbeitnehmer für die zu besetzende Vollzeitstelle nicht qualifiziert ist wie ein anderer potentieller Bewerber.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Brückenteilzeit ist, dass

  • der Arbeitgeber mehr als 45 Arbeitnehmer in seinem Unternehmen beschäftigt
  • das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht
  • der Arbeitnehmer mindestens drei Monate vor Antritt einen schriftlichen Antrag zur Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum stellt
  • keine betriebliche Gründe, welche die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen, entgegenstehen.

In einem Unternehmen mit mehr als 200 Arbeitnehmer hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer das Recht auf Brückenteilzeit. Hingegen müssen Arbeitgeber, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigen, nach der Zumutbarkeitsregelung nur einem von 15 Arbeitnehmern Brückenteilzeit gewähren. Ferner wird die Nennung etwaiger Gründe, zeitlich befristet weniger zu arbeiten, nicht vorausgesetzt.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

Hinweis

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