Pausen

I. Was versteht man darunter?
II. Welche gesetzlichen Einschränkungen gelten?

I. Was versteht man darunter?

Ruhepausen dienen der Erholung von der Arbeit. Sie gehören nicht zur Arbeitszeit und sind grundsätzlich auch nicht zu vergüten. Lage und Dauer richtet sich nach dem Arbeitsvertrag bzw. dem anzuwendenden Tarifvertrag. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes dürfen dabei nicht überschritten werden (siehe unten).

Ruhepausen gelten als Arbeitsunterbrechungen und müssen im Voraus feststehen. Es muss also täglich ein bestimmter zeitlicher Rahmen zur Verfügung stehen, innerhalb dessen der Arbeitnehmer1 weder arbeiten noch arbeitsbereit sein muss und sich erholen kann.

II. Welche gesetzlichen Einschränkungen gelten?

Maßgeblich sind vor allem die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes. Dieses bestimmt u.a., dass

  • Pausen mindestens 15 Minuten dauern müssen (ansonsten gilt dies lediglich als sog. „Kurzpause“).
  • bei werktäglicher Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden mindestens 30 Minuten Pause zu gewähren sind.
  • bei werktäglicher Arbeitszeit von über 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause zu gewähren sind.

An welchem Ort der Arbeitnehmer seine Pause verbringen möchte, steht diesem grundsätzlich frei. Für geeignete (Pausen-)Räumlichkeiten und insbesondere Maßnahmen zum Nichtraucherschutz hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

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