Personalrat

I. Was ist das?
II. Welche Aufgaben und Rechte hat er?

I. Was ist das?

Der Personalrat vertritt die Interessen der Beamten1 und der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Er wird in allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, in denen mindestens fünf Beamte/Angestellte beschäftigt sind, gebildet.

Der Personalrat entspricht weitestgehend dem Betriebsrat der Privatwirtschaft.

II. Welche Aufgaben und Rechte hat er?

Als Interessenvertretung der Beamten und Angestellten ist es die Aufgabe des Personalrats sich um die Belange der Belegschaft zu kümmern. Auch wenn er grundsätzlich dem „Lager“ der Beschäftigten angehört, ist es seine Aufgabe eine vermittelnde Position zum Dienststellenleiter einzunehmen. Denn Dienststelle und Belegschaft sollen miteinander und nicht gegeneinander arbeiten.

Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats zählt z.B. das Beantragen von Maßnahmen, die der Dienststelle und den Beschäftigten dienen, die Entgegennahme von Beschwerden und das Hinwirken auf deren Erledigung, der Schutz der Beschäftigten vor Diskriminierung oder auch das Überwachen der Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, welche für die Beschäftigten von Vorteil sind.

Außerdem ist der Personalrat bei bestimmten Angelegenheiten (z.B. Kündigungen) an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Je nach Angelegenheit steht dem Personalrat dabei ein Mitwirkungsrecht oder ein (stärkeres) Mitbestimmungsrecht zu, wobei das Mitbestimmungsrecht auch eingeschränkt sein kann. Die Durchsetzung seiner Interessen gelingt am ehesten bei uneingeschränktem Mitbestimmungsrecht. In allen anderen Fällen liegt die Entscheidungskompetenz letztlich bei der Behörde.

Ein Mitwirkungsrecht besteht z.B. bei der Kündigung eines Beschäftigten oder der Auflösung/Verlegung von Dienststellen.

Ein Mitbestimmungsrecht besteht z.B. bei der Einstellung, Versetzung oder Vergütungseingruppierung eines Beschäftigten, bei Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen.


1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.

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