I. Wozu gibt es sie?
II. Wer ist versichert?
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe auch: Sozialversicherung). Ihr Zweck besteht darin, für die Sicherheit der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu sorgen. Zu den wichtigsten Aufgaben der Berufsgenossenschaften gehört daher die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. das Verhindern von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Zu diesem Zweck erlassen die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften, deren Einhaltung sie selbst kontrollieren.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles -dazu zählen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten- sorgt die Berufsgenossenschaft für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers1 sowie für dessen Entschädigung (in Geld). Da die Berufsgenossenschaften den Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalles, etc. nahezu vollständig aus der Haftung befreien, muss sich der Arbeitnehmer direkt an die Berufsgenossenschaften wenden, um die genannten Leistungen zu erhalten. Der Arbeitgeber haftet selbst nur für Sach- und Vermögensschäden oder bei vorsätzlichem Handeln.
Die Versicherungsbeiträge hat übrigens der Arbeitgeber zu zahlen.
Unterschieden wird zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Pflichtversichert sind grundsätzliche alle abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen, Auszubildende, Beamte, etc.). Diese sind automatisch unfallversichert, auch wenn ihr Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag nicht gezahlt hat. Die Mitgliedschaft kann im Übrigen auch nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Freiwillig versichern können sich Unternehmer bzw. Selbständige.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
Versicherungsfall - Ja oder Nein?
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Urteil vom - Az: S 17 U 237/18
Urteil vom - Az: B 2 U 2/18 R, B 2 U 20/18
Urteil vom - Az: B 2 U 19/18 R
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