I. Was ist das?
II. Welche Rechte haben Betroffene?
III. Wie können Betroffene dagegen vorgehen?
Unter Bossing versteht man das systematische Schikanieren, Anfeinden bzw. Diskriminieren (kurz: Mobbing) von untergebenen Arbeitnehmern1. Bossing ist also Mobbing durch den Arbeitgeber. Im Gegensatz zu Mobbing auf gleicher hierarchischer Ebene, ist der diskriminierte Untergebene einer noch „breiteren Palette“ an Diskriminierungsmechanismen ausgesetzt. Unter Bossing fällt z.B. das wiederholte Erteilen von zu schwierigen Aufgaben, das heimliche Rückgängigmachen von Entscheidungen oder auch die Erteilung eines ungerechtfertigten Hausverbotes, ohne die Person vorher anzuhören.
Dem Betroffenen stehen je nach eingetretenem Schaden Ansprüche auf Unterlassen und Schadenersatz zu. Der Arbeitgeber ist nämlich vertraglich zur Rücksichtnahme auf die Rechtsgüter (Gesundheit, Persönlichkeit, Eigentum, ...) des Arbeitnehmers verpflichtet und muss für verursachten Schaden Ersatz leisten. Besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin, so kann der Arbeitnehmer Unterlassen der diskriminierenden Handlungen verlangen. Hat der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aufgrund des Mobbings bereits gekündigt, so ist der Arbeitgeber zur Zahlung der entgangenen Gehälter verpflichtet. In Frage kommen auch Schmerzensgeld und Entschädigung für Gesundheits- und Persönlichkeitsverletzungen.
Gerade im noch bestehenden Arbeitsverhältnis stellt die direkte Konfrontation mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber oftmals eine persönliche Hürde dar. Schließlich soll die Existenzgrundlage nicht gefährdet werden. Je nach Art und Umstände des Bossings ist in diesem Fall der Gang zum Betriebsrat hilfreich. Dieser unterstützt üblicherweise die eigene Position und kann zum Arbeitgeber eine vermittelnde Position einnehmen.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
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