Bei der Urabstimmung werden die Mitglieder einer Gewerkschaft darüber befragt, ob sie zur Durchsetzung bestimmter Tarifforderungen bereit sind, an einer Arbeitskampfmaßnahme wie z.B. einem Streik teilzunehmen. Die Satzungen der meisten Gewerkschaften sehen die Urabstimmung als notwendige Voraussetzung zum Streikbeschluss voraus. Wer stimmberechtigt ist und welches Zustimmungsquorum erreicht werden muss, hängt ebenfalls von der jeweiligen Satzung ab.
Beispiel: Der Bundesvorstand der Gewerkschaft Ver.di (Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft) darf einen Streik beschließen, wenn 75 % der Mitglieder für den Streik stimmen. Befragt werden dabei alle Mitglieder, die in den Anwendungsbereich des umstrittenen Tarifvertrages fallen und an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt werden sollen.
Warnstreiks, die ihrer Natur nach auf einen gewissen Überrumplungseffekt abzielen, werden üblicherweise ohne vorherige Urabstimmung durchgeführt.
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