I. Was ist das?
II. Voraussetzungen für Vertragsschluss
III. Wann endet der Arbeitsvertrag?
Der Arbeitsvertrag ist zunächst einmal ein Dienstvertrag. Eine Partei -der Arbeitnehmer1- verpflichtet sich, der anderen Partei -dem Arbeitgeber- gegen Entgelt einen Dienst zu erbringen. Das Besondere am Arbeitsvertrag jedoch ist, dass der Arbeitnehmer sich zusätzlich in Weisungsabhängigkeit zum Arbeitgeber begibt. Er überlässt dem Arbeitgeber also ein Weisungsrecht, wonach dieser den zu erbringenden Dienst nach Inhalt, Ort und Zeit konkret bestimmen kann. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages als Werkvertrag, wonach der Arbeitnehmer einen bestimmten Arbeitserfolg erzielen muss um Lohn zu erhalten (z.B. Verkauf von 10 Autos am Tag, Herstellen von 10.000 Schrauben am Tag) ist verboten. Hat der Arbeitnehmer gearbeitet, so erhält er den dafür vereinbarten Lohn.
Der Arbeitsvertrag ist die Rechtsgrundlage des Arbeitsverhältnisses. Erst durch ihn werden die Parteien zum Austausch von Dienstleistung und Entgeltzahlung verpflichtet. Darüber hinaus können im Arbeitsvertrag Vereinbarungen bezüglich der Arbeitsbedingungen getroffen werden (z.B. Arbeitszeit und -ort, Urlaubsansprüche, Überstundenregelungen, Wettbewerbsverbote).
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen Arbeitsverträge abschließen. Minderjährige benötigen jedoch die Einwilligung der Eltern. Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts können darüber hinaus auch Arbeitgeber sein.
Arbeitsverträge müssen nicht (!) schriftlich geschlossen werden. Auch mündliche Vereinbarungen sind wirksam. Die einzige Ausnahme bildet der befristete Arbeitsvertrag; die Befristung muss zwingend schriftlich vereinbart werden.
Der Arbeitsvertrag endet, wenn
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
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Urteil vom - Az: 23 Sa 1133/21
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