I. Was ist das?
II. Besteht ein Anspruch darauf?
Eine Gratifikation oder Sonderzuwendung ist eine zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlte Vergütung zu einem bestimmten Anlass. In der Praxis häufig vorkommende Formen sind das Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder die Gratifikation für die Erreichung eines Ziels.
Die Zahlung einer Gratifikation kann aufgrund einer (1)ausdrücklichen Vereinbarung oder (2)der „betrieblichen Übung“ verlangt werden.
(1) Eine ausdrückliche Vereinbarung findet sich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
(2) Wird eine Gratifikation ohne vorherige Vereinbarung wiederholt ausgezahlt und darf der Arbeitnehmer1 davon ausgehen auch in Zukunft diese Gratifikation zu erhalten (z.B. Weihnachtsgeld zu jedem Dezember), so verfestigt sich dieser „Brauch“ zu einem Anspruch für den Arbeitnehmer. Man spricht vom Anspruch aus „betrieblicher Übung“. Anerkannt ist die betriebliche Übung nach 3-maligem Auszahlen der Gratifikation.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
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Urteil vom - Az: 19 Sa 1851/15
Urteil vom - Az: 10 AZR 266/14
Urteil vom - Az: 54 Ca 14420/14
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