I. Was ist das?
II. Was ist ein Prozessvergleich?
III. Welche Rolle spielt der Vergleich im Arbeitsrecht?
Der Vergleich ist ein Vertrag, in dem die Parteien einen Streit durch gegenseitiges Nachgeben beenden. Dabei vereinbaren sie welche Rechte und Pflichten fortan gelten.
Beispiel: Arbeitgeber1 und Arbeitnehmer streiten um eine Kündigung. Sie vereinbaren daraufhin das Ausscheiden des Arbeitnehmers und die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber.
Streiten die Parteien vor Gericht und vereinbaren einen Vergleich, so spricht man vom Prozessvergleich. Dadurch wird nicht nur der Streit an sich, sondern auch das Gerichtsverfahren, beendet.
Die Arbeitsgerichte sind stets dazu angehalten einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen. Durch den Vergleich nähern sich die zerstrittenen Parteien einander an, sodass auch die Grundlage für eine weitergehende oder erneute Zusammenarbeit geschaffen werden könnte. Für die Parteien sollte ein Vergleich deshalb ein bevorzugtes Mittel sein, weil man sich einigt. Mit einer Einigung, die einen fairen Ausgleich zwischen den Parteien schafft, können die widerstreitenden Parteien mit einem besseren Gefühl aus den oft kräftezehrenden Verhandlungen hervorgehen.
Mehr als die Hälfte aller Prozesse am Arbeitsgericht enden im Vergleich.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
Chancen nutzen
Unter welchen Bedingungen ein Vergleich für Sie sinnvoll ist, das erfahren Sie in der Kanzlei für Arbeitsrecht. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Optionen - mit Blick für Ihre individuellen Interessen.
„Sehr großes Fachwissen, sehr kompetente Beratung, vor allem im Hinblick auf die jeweiligen Konsequenzen." Das sagen Mandanten über uns: www.anwalt.de/bewertungen/labisch
Sie kennen die Kanzlei Labisch aus folgenden Medien: