Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom - Az: 1 BvR 62/99
I. Was ist das? Welche Aufgaben hat er?
II. Welche Rechte hat er?
III. In welchen Betrieben kann er gewählt werden?
Der Betriebsrat repräsentiert die Belegschaft des Betriebes.
Er besteht aus mindestens einem, üblicherweise jedoch mehreren Arbeitnehmern1, den Betriebsratsmitgliedern. Diese werden demokratisch gewählt.
Dem Betriebsrat obliegen eine Reihe von allgemeinen Aufgaben, die dem Wohle der Belegschaft und dem Verhältnis zum Arbeitgeber dienen sollen.
Es stehen ihm weitreichende Beteiligungsrechte zu. Dazu gehört nicht nur die Mitbestimmung bei Fragen bzgl. des Arbeitsplatzes, der Arbeitsausführung und der Arbeitsumgebung, sondern auch die Mitbestimmung oder Mitwirkung bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Beispiel: Vor Ausspruch einer Kündigung hat der Arbeitgeber immer zunächst den Betriebsrat anzuhören.
Ein Betriebsrat kann grundsätzlich in jedem Betrieb gewählt werden, in dem mindestens 5 ständige Arbeitnehmer beschäftigt sind. Je mehr beschäftigte Arbeitnehmer, desto mehr Betriebsratsmitglieder sind zu wählen.
Wichtig: Die Wahl eines Betriebsrats ist keine Pflicht, sondern das Recht der Arbeitnehmer. Ebenso ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet eine Wahl zu initiieren oder voranzutreiben.
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
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Beschluss vom - Az: 1 BvR 62/99
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