Ein Arbeitgeberverband ist eine Vereinigung mehrerer Arbeitgeber1 zur Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber den Gewerkschaften und auf politischer Ebene. Die Arbeitgeberverbände bilden damit das Pendant zu den Gewerkschaften auf Arbeitgeberseite. In Deutschland fungiert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), in der die überwiegende Zahl der privaten Arbeitgeber in fachlich und regional untergliederten Arbeitgeberverbänden organisiert ist, als Spitzenorganisation.
Hauptaufgabe der Arbeitgeberverbände ist nach wie vor das Abschließen von Tarifverträgen mit Gewerkschaften sowie das Abwehren von Streiks. Von zunehmend größerer Bedeutung ist das Einwirken der Arbeitgeberverbände auf die politische Willensbildung, indem sie sowohl von Ministerien als auch von den Organen der Gesetzgebung (z.B. Bundestagsausschüssen) zu politischen Themen wie z.B. der Sozial- oder Tarifpolitik angehört werden.
Gut zu wissen: Auch einzelne Arbeitgeber dürfen Tarifverträge (sog. Haustarifverträge) abschließen. Umgekehrt können Arbeitgeber auch einem Arbeitgeberverband angehören, ohne aber an dessen Tarifverträge gebunden zu sein (OT-Mitgliedschaft).
1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
Der Arbeitgeberverband - Was er darf, was er muss
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Urteil vom - Az: 9 SaGa 1496/14
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