Europäischer Gerichtshof Urteil vom 22. November 2005 - Az: C-144/04 Befristungen aufgrund des Alters; Diskriminierungsverbot ("Mangold") Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Regelung des deutschen TzBfG, wonach die Befristung eines Arbeitsverhältnisses keinen sachlichen Grund erfordert, wenn der Arbeitnehmer das 52. Lebensjahr erreicht hat, mit europäischem Recht unvereinbar ist. Es stelle eine Diskriminierung wegen… Weiterlesen