Arbeitsgericht Mainz Urteil vom 31. Oktober 1984 - Az: 4 Ca 1524/84 Zum Erfordernis einer Abmahnung vor fristloser Kündigung Bei einem sonst ohne Beanstandungen seit 16 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnis bedarf es, auch bei einer schweren Verfehlung, vor Aussprache einer fristlosen Kündigung einer Abmahnung. (Redaktioneller Orientierungssatz) Weiterlesen